Im September sind Bundestagswahlen. Und diese werfen leider auch bis in den Kreistag von Ludwigslust-Parchim ihre Schatten voraus. Bedauerlicherweise muss hierfür wieder einmal das Thema Südbahn herhalten.

Was ist geschehen? Obwohl ausreichend Zeit war, um einen Antrag zum Thema Südbahn ordentlich auf die Tagesordnung der letzten Kreistagssitzung zu setzen, kam die Fraktion „Die Linke“ erst unmittelbar vor der Sitzung und versuchte einen Antrag als Dringlichkeitsantrag zu platzieren. Für die Aufnahme von Anträgen auf die Tagesordnung als Dringlichkeitsanträge haben der Landesgesetzgeber in der Kommunalverfassung und die Kreistagsmitglieder in der Geschäftsordnung zu Recht hohe Hürden gesetzt, um zu verhindern, dass über Dringlichkeitsanträge insbesondere „unliebsame“ Themen auf die Tagesordnung „gehievt“ werden, ohne dass die Bevölkerung davon Kenntnis hat und ohne dass andere Fraktionen sich mit dem Antrag ausreichend auseinandersetzen können. So ist in § 107 Absatz 4 der Kommunalverfassung MV und § 9 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Kreistages geregelt, dass in der Sitzung die Tagesordnung mit der Mehrheit aller Kreistagsmitglieder erweitert werden kann, „ wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, die wegen besonderer Dringlichkeit keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung duldet“. Der von der Fraktion „DIE LINKE“ vorgelegte Antrag zur Südbahn erfüllte die v. g. rechtlichen Vorgaben für einen Dringlichkeitsantrag nicht. Ein Schaden, der hätte für den Landkreis dadurch entstehen können, dass die Sache nicht sofort behandelt wird, konnte durch die Fraktion „DIE LINKE“ nicht beziffert werden. Die SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Margret Seemann hatte die Einhaltung der Kommunalverfassung MV und der Geschäftsordnung des Landkreises gefordert. Der Antrag erhielt trotz Zustimmung der Fraktionen „Die Linke“ und der CDU daraufhin nicht die Mehrheit der Stimmen aller im Kreistag vertretenen Mitglieder (qualifizierte Mehrheit) und wurde deshalb nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Eine mediale Veröffentlichung verstieg sich dann in einer Mischung aus unrecherchierter Sachverhaltsdarstellung und wertendem Kommentar zu der Unterstellung eines „Redeverbotes“.

„Sowohl die Antragsteller als auch die CDU-Fraktion wussten genau, dass selbst wenn der vorliegende Antrag die qualifizierte Mehrheit erhalten hätte, um auf die Tagesordnung zu kommen und wenn dann auch in der Sache zugestimmt worden wäre, er wegen Verstoßes gegen Kommunalverfassung und Geschäftsordnung keine Rechtskraft entwickelt hätte. Es war also von vornherein seitens der Fraktion „DIE LINKE“ und der sie unterstützenden CDU nur ein Schaulaufen zum Bundestagswahlkampf, statt in der Sache „Südbahn“ etwas bewegen zu wollen. Effekthascherei und Skandalisierung hatten offenbar leider Vorrang vor Sachorientierung. Dass in der v. g. medialen Veröffentlichung dieses durchschaubare taktische Spiel nicht mit Recherchen wenigstens hinterfragt, sondern die Forderung nach Einhaltung von Recht und Gesetz abqualifiziert wurde, ist nicht nur traurig, sondern bedenklich. In einem demokratischen Rechtsstaat sind unabhängig von Inhalten und politischer Bewertung Recht und Gesetz einzuhalten“, so SPD-Kreistagsfraktionsvorsitzende Dr. Margret Seemann.